Auch Kitas stehen in der Pflicht

Wie jede private Firma stehen auch Kitas, Kindertagesstätten und private Kinderbetreuungen in der Pflicht, sich an die Gesetze zu halten und behördlichen Anordnungen zu Folgen. In der Schweiz erstellen die Kantone die Erlaubnis zur Führung einer Kita für die private Betreuung von Kindern. Die Behörden achten darauf, dass das Kita-Personal über die vorgegebenen Ausbildungen und Weiterbildungen verfügt. Zudem müssen die Räumlichkeiten für eine Kita geeignet sein und ein finanzieller Nachweis erbracht werden. Ein sogenannter Businessplan oder ein Kita-Konzept muss eingereicht und von den Behördenmitgliedern abgesegnet werden. Erst nach Erfüllung aller Vorgaben, gibt die Sozialbehörde grünes Licht und die Eröffnung der Kita im Quartier steht nichts mehr im Wege.

Lohnzahlungen für das Kita-Personal

Kitas sind sehr lohnintensive Gewerbe. Auf drei Kleinkinder benötigt man im Schnitt drei Betreuerinnen oder Betreuer. Bei grösseren Kindern bis in Vorschulalter sind ca. vier Betreuende vorgeschrieben. Dazu kommen noch die Buchhalterin, die Putzfrau, die Köchin, die Einkäuferin, die Marketingfachfrau oder der Marketingfachmann etc. Praktikantinnen sind zwar günstig, benötigen aber Aufsicht und Anleitung. Lernende muss die Kitafachfrau und Fachfrau Betreuung anlernen und zu einem erfolgreichen Abschluss der Berufslehre führen. Ob danach eine Anstellung in der Kita erfolgt, steht meistens auf einem anderen Blatt. Doch die Chancen stehen gut, da jedes Jahr mehr Kitas in den Gemeinden gegründet werden. Diese Zahlen sieht man auch an den Lehrabschlüssen, die jedes Jahr zunehmen. Erfreulicherweise entschliessen sich auch immer mehr Männer und Quere zur Ausbildung als Fachmann/Fachperson Kinderbetreuung.